Seminare

RVG-Seminare
Vergütungspraxis von A bis Z

Geboten wird eine Seminarreihe, die sich an all jene wendet, die ihr Wissen
vertiefen, wiederholen oder auffrischen wollen sowie für Wiedereinsteiger

Die Themen (Wochenenden) sind auch einzeln buchbar.

Termine:                     Freitag, den    25.11.2011                        15.30 Uhr bis 18.45 Uhr
                                    Samstag, den 26.11.2011                        09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

                                    Freitag, den   20.01.2012                        15.30 Uhr bis 18.45 Uhr
                                    Samstag, den 21.01.2012                        09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

                                    Freitag, den   10.02.2012                        15.30 Uhr bis 18.45 Uhr
                                    Samstag, den 11.02.2012                        09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

                                    Freitag, den   16.03.2012                        15.30 Uhr bis 18.45 Uhr
                                    Samstag, den 17.03.2012                        09.00 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Ort:                             Rubenbauer Gaststätten im Hauptbahnhof München GmbH
                                    1. Stock – gegenüber Gleis 14 (Aufgang über Treppe )

Dozentin:                    Anja Forbriger, Rechtspflegerin, München

 

Seminarinhalte:            Themenschwerpunkte (erstes Wochenende)
Grundsätze der Streitwertberechnung
Gerichtsgebühren (§ 32 RVG), Anwaltsgebühren (§ 33 RVG), Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§§ 23 RVG, 39 ff GKG), Zwangsvollstreckung (mit ZVG, InsO §§ 25-28 RVG),
Straf- und Bußgeldsachen, Familiensachen
Wertgebühren § 13 RVG, Rahmengebühren nach § 14 RVG und Festgebühren, Vergütungsvereinbarung §§ 3 a ff RVG
Abgeltungsbereich der Gebühren § 15 RVG etc.
Gesetzliche Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten
Beratung § 34 RVG
Honorar für Beratung (= Gebührenvereinbarung) Anrechnung, Regelung für Verbraucher und Erstberatung
Gutachten und Mediation § 34 RVG
Außergerichtliche Vertretung, Nr. 2300 ff, 1000 ff VV RVG
(Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr) etc.

 

Themenschwerpunkte (zweites Wochenende)
(1.Rechtszug)
Gebühren im Mahnverfahren, RVG VV Nr. 3305 – 3308
Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u. ä. Verfahren
(Verfahrensgebühr RVG VV Nr. 3100, 3101, Anrechung der Ge-schäftsgebühr und Gebühren des Mahnverfahrens,
Terminsgebühr u. Einigungsgebühr, RVG VV Nr. 3104,3105, 1003
(2. Rechtszug)
Berufung und Revision (RVG VV 3200-3203, 3206 – 3211)
Beschwerde/Erinnerung/Rechtsbeschwerde/Nichtzulassungsbeschwerde (RVG VV Nr. 3500 – 3509, 3513, 3514)
Einigungsgebühr (RVG VV Nr. 1003)

Selbständiges Beweisverfahren, Arrest, einstweilige Verfügung
Korrespondenzanwalt, Terminsvertreter, Anrechnung,
Arbeitssachen
Zwangsvollstreckung RVG VV Nr. 3309, 3310, 1003

Themenschwerpunkte (drittes Wochenende)
Kosten in Straf- und Bußgeldsachen, Strafvollstreckung etc.
FamFG und FamGKG
Verfahrenswerte in selbständigen Familiensachen
Verfahrenswerte in Verbundverfahren
Einstweilige Anordnungen
Rechtsanwaltsgebühren in Familiensachen
Gerichtskosten in Familiensachen
Unterhalt, Vaterschaft, Verfahrenskostenhilfe

Themenschwerpunkte (viertes Wochenende)
Prozesskostenhilfeverfahren
Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen, Beratungsschein etc.
Voraussetzungen der PKH/VKH
Kostenfestsetzung, §§ 103 ff ZPO, 11 RVG
1. Allgemeines
2. Notwendigkeit der Kosten
3. Kosten eines Rechtsanwalts, § 91 II ZPO
4. Zulässigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens
(Zuständigkeit, Allgem. Verfahrensvoraussetzungen, Kostengrundentscheidung, Kostenfestsetzungsantrag, Rechtsschutzbedürfnis)
5. Schlüssigkeitsprüfung

Zu allen Themen gibt es ein Skript. Umfangreiche und praxisnahe Muster, Beispiele, Fälle und Lösungen führen durch die Themen.

Bitte Gesetzestext mitbringen!

Teilnahmegebühr:       Mitglied                 je Wochenende 145,00 € (incl. Kaffeepausen)
                                     Nichtmitglied         je Wochenende 195,00 € (incl. Kaffeepausen)
                                               
Die Gebühr ist eine Woche vor Beginn des jeweiligen Seminars auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Bei Überweisung der Gebühr sind der Name des Teilnehmers sowie die Bezeichnung des Seminars anzugeben.

Teilnahmebedingungen: Wir bitten Sie, sich mit dem beigefügten Formular bis 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Seminars anzumelden (gern auch per Fax). Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form unter Angabe des Namens, der Anschrift und eines Hinweises auf eine bestehende Mitgliedschaft. Nach Vorlage der Anmeldung mit Unterschrift erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Gem. § 4 Nr. 22 a des UStG entfällt die Mehrwertsteuer. Die Anmeldung wird nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Veranstalter behält sich vor, das Seminar aus wichtigem Grund abzusagen; dass aus einer solchen Stornierung eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters nicht begründet ist, erkennt der Teilnehmer mit der Anmeldung an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Bei Stornierung durch den Teilnehmer vor Beginn des Seminars, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben. Bei Nichtteilnahme am Seminar ohne wichtigen schriftlichen Grund, ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ermäßigungen bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern aus einer Kanzlei auf Anfrage.

Postbank München (Kto-Nr. 3899 58-806 / BLZ 700 100 80)
Steuer-Nr.: 143/236/60108

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